| Leistung | Netto |
|---|---|
| Wartung Gastherme, Objekt Lindenstraße 12 | 320,40 |
- Nettobetrag
- 320,40 EUR
- USt 19 %
- 60,88 EUR
- Bruttobetrag
- 381,28 EUR
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Für den kleinen Handwerksbetrieb
XRechnung und ZUGFeRD, gesetzeskonform und automatisch - ohne neues Programm, ohne Formate nachschlagen zu müssen.
Für SHK-, Elektro- und Baubetriebe, die kein neues Programm wollen.
Klicken Sie auf die Rechnung - sehen Sie, was das Finanzamt liest.
| Leistung | Netto |
|---|---|
| Wartung Gastherme, Objekt Lindenstraße 12 | 320,40 |
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Vorne, was Sie schreiben. Hinten, was das Amt liest.
So läuft es
In Ihrer gewohnten Software, als PDF-Export oder abfotografiert - HandwerkRechnung liest ein, was Sie ohnehin schon erstellen. Kein neues Programm, ohne etwas neu zu lernen.
Im Hintergrund entsteht daraus die strukturierte XRechnung bzw. ZUGFeRD-Datei, in der Netto und USt sauber getrennt sind.
Sie versenden das Format, das Ihr Kunde und die Behörde annehmen müssen - ohne selbst etwas nachschlagen zu müssen.
Die Pflicht ehrlich erklärt
Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen und lesen können. Gilt bereits.
Betriebe über 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
Dann gilt die Ausstellungspflicht für alle Rechnungen an Geschäftskunden.
Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nie betroffen. Wir verkaufen keine Panik für 2025, sondern Ruhe für 2027. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Unser eigener Test nach dem offiziellen KoSIT-Validator, zusätzlich vom Steuerberater gegengeprüft - kein amtliches Siegel.
Ist das wirklich konform?
Jede erzeugte Datei läuft durch den offiziellen KoSIT-Validator - denselben Validator, den auch Behörden verwenden. Zusätzlich ist das Format von einem Steuerberater gegengeprüft. Ihre Rechnung wird angenommen, weil sie technisch stimmt, nicht weil wir es versprechen.
Gängige Handwerker-Software kostet 60 bis 90 EUR im Monat und verlangt erst ein Verkaufsgespräch. HandwerkRechnung macht eine Sache richtig, zum Preis von zwei Kästen Wasser.
Frühzugang
Tragen Sie sich ein und sichern Sie sich den Frühzugang, bevor die Ausstellungspflicht ab 2027 greift.
Fragen
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit 01.01.2025. Ausstellen müssen Sie ab 01.01.2027 (über 800.000 EUR Vorjahresumsatz) bzw. ab 01.01.2028 (alle B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nie betroffen. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Ja. Jede erzeugte Datei läuft durch den offiziellen KoSIT-Validator, und das Format ist zusätzlich von einem Steuerberater gegengeprüft.
Ja. Die XRechnung- bzw. ZUGFeRD-Datei lässt sich in DATEV und gängige Kanzlei-Software einlesen, so wie es das Finanzamt vorschreibt.
Als Anhang per E-Mail wie bisher, oder über das Verfahren, das Ihr Kunde vorgibt (E-Mail, Peppol, Kundenportal). Sie müssen sich um nichts Neues kümmern.
Nein. Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt. HandwerkRechnung erzeugt daraus im Hintergrund das gesetzeskonforme E-Rechnungs-Format.
Wir starten in Kürze und öffnen den Frühzugang der Reihe nach. Tragen Sie sich ein, dann sind Sie unter den Ersten.
Wir schreiben Ihnen nur, wenn der Zugang öffnet. Keine Weitergabe, kein Verkauf von Adressen.